Was kann ich für Sie tun?

Sie benötigen Hilfe für Ihr Strafverfahren?

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten? Sie sollen zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung und sind sich nicht sicher, was auf Sie zukommt oder was Sie als nächstes machen sollen?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Sie wurden bereits verurteilt?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Sie benötigen Hilfe für Ihr Ordnungswidrigkeitsverfahren?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?
Die Höhe des Bußgeldes halten Sie für unangemessen?

In allen diesen rechtlichen Angelegenheiten können Sie sich an mich wenden. Ich helfe Ihnen gegen den Bußgeldbescheid, den Strafbefehl oder das Urteil vorzugehen. Zudem berate ich Sie gern für den Fall, dass Sie eine Ladung zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung erhalten haben. Sofern ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie sich stets an eine Anwältin, die im Strafrecht tätig ist, wenden. Ich stehe Ihnen für das gesamte Verfahren zur Seite. Je früher Sie sich melden, desto mehr kann ich für Sie erreichen!